ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Mietverträge sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen zwischen dem 1A-Veranstaltungsservice, Inhaber Marco Jacobi (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Mieters Leistungen vorbehaltlos ausführt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung durch den Mieter stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vermieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen anzunehmen.

(3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche oder textliche Bestätigung (z. B. E-Mail) oder durch Übergabe des Mietgegenstandes.


§ 3 Mietdauer

(1) Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Mindestmietdauer beträgt einen Kalendertag.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen. Bei Nichtabnahme ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf Vergütung bleibt unberührt.

(3) Eine Überschreitung der Mietzeit verlängert den Vertrag nicht automatisch. Für jeden angefangenen weiteren Nutzungstag wird eine zusätzliche Tagesmiete gemäß Preisliste berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


§ 4 Übergabe, Rückgabe und Transport

(1) Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am Geschäftssitz des Vermieters. Transport, Be- und Entladung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters.

(2) Ein Transport durch den Vermieter oder durch von ihm beauftragte Dritte erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

(3) Die verbindliche Rücknahmeprüfung erfolgt ausschließlich am Geschäftssitz des Vermieters nach Rückkehr des Mietgegenstandes.

(4) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese anzuzeigen.

(5) Die Rückgabe hat spätestens zum Ende der Mietzeit innerhalb der Geschäftszeiten (Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr), sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, zu erfolgen.

(6) Schäden während der Be- und Entladung gehen zu Lasten des Mieters, auch bei Mitwirkung von Mitarbeitern des Vermieters, ausgenommen Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.


§ 5 Mietpreise

(1) Die Miete wird als Kalendertagesmiete gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste berechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.


§ 6 Mängelanzeige

Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, sind daraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 7 Pflichten des Mieters / Nutzung

(1) Der Mietgegenstand ist ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht und gemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung zu verwenden.

(2) Kennzeichnungen, Seriennummern oder Sicherheitshinweise dürfen weder entfernt noch verändert werden.

(3) Der Mieter hat den Mietgegenstand vor schädlichen Witterungseinflüssen und sonstigen äußeren Einwirkungen zu schützen.

(4) Die zulässige Luftfeuchtigkeit für den Betrieb beträgt 30 % bis 80 %.

(5) Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

(6) Schäden, Verlust oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

(7) Bei Funktionsstörungen ist der Betrieb sofort einzustellen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.

(8) Veränderungen, Umbauten oder sicherheitsrelevante Eingriffe am Mietgegenstand sind unzulässig. Auf Verlangen des Vermieters ist der ursprüngliche Zustand auf Kosten des Mieters wiederherzustellen.


§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(3) Abweichende Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch den Vermieter.

(4) Skonto oder sonstige Abzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.


§ 9 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt,

– Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen, – vereinbarte Termine zu verschieben oder auszusetzen, – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie pauschalen Verzugsschaden geltend zu machen.


 

§ 10 Stornierung / Rücktritt

(1) Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Kalendertage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Vorhaltepauschale zu kündigen (Stornierung).

(2) Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter.

(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

(4) Nach Ablauf einer ggf. bestehenden Widerrufsfrist gelten folgende Stornierungsbedingungen:

– Stornierung 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtmietpreises

– Stornierung 29 bis 11 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises

– Stornierung 10 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises

– Stornierung 2 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises

(5) Die vereinbarte Miete wird auch dann fällig, wenn der Mietgegenstand nicht oder nur teilweise genutzt wurde oder sich lediglich in Bereitschaft befand.

(6) Diese Stornierungsbedingungen gelten entsprechend auch für vereinbarte Nebenleistungen und Vergütungsanteile, insbesondere für Personal-, Logistik-, Transport- und Zumietkosten, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Gesetzliche Rücktrittsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.


§ 11 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.


§ 12 Haftung des Vermieters

(1) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für anfängliche Sachmängel ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist oder Übernahme einer Garantie.


§ 13 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verlust oder Verschlechterung des Mietgegenstandes von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.


§ 14 Datenschutz

Verantwortliche Stelle:

1A-Veranstaltungsservice
Inhaber: Marco Jacobi
Gräfendorfer Str. 27
04916 Herzberg/Elster

Die jeweils gültigen Datenschutzhinweise sind online abrufbar unter:
www.1a-veranstaltungsservice.de/datenschutz


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bad Liebenwerda.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(4) Der Vermieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.