Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma „1A-Veranstaltungsservice“ ( Geschäftsführer Marco Jacobi, Gräfendorfer Str. 28A, 04916 Herzberg/Elster) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Mieters oder Käufers haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Firma 1A-Veranstaltungsservice.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von 1A-Veranstaltungsservice sind immer unverbindlich. Für den Fall, dass ein schriftlicher Mietvertrag nicht geschlossen wurde, kommt der Mietvertrag durch die Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände zustande. Wir versuchen die website/unser Angebot so Aktuell, ausführlich und genau wie möglich zu halten jedoch sind Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer trotzdem vorbehalten. Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn 1A-Veranstaltungsservice sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist 1A-Veranstaltungsservice berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung der Geräte durch den Kunden oder durch Lieferung durch „1A-Veranstaltungsservice“. Wenn nicht anders vereinbart endet sie zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden in der oben genannten Addresse bzw. Rückholung durch 1A-Veranstaltungsservice beim Kunden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Auf Wunsch des Kunden wird gekaufte oder gemietete Ware auch durch Dritte (Logistikunternehmen) zugesandt. Die Mietzeit beginnt in diesem Fall mit der Übergabe der Mietgegenstände durch 1A-Veranstaltungsservice an das Logistikunternehmen. Die Kosten für den Transport und ggf. Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf die Gefahr des Kunden, auch dann, wenn Lieferung frei Haus vereinbart worden sein sollte. Die jeweilige Leistung von 1A-Veranstaltungsservice ist erbracht, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitraum bis zum tatsächlichen Rückholzeitpunkt und der Mietpreis erhöht sich entsprechend.
4. Preise und Kautionen
Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive Verpackung und mit den gesetzlichen 19% Umsatzsteuer. Irrtümer bleiben vorbehalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 1A-Veranstaltungsservice aktualisiert seine Preis-Datenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert sie den Käufer und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab.
Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Verzichtet der Kunde bei Rückgabe auf eine Überprüfung der Mietgeräte, so wird damit die von 1A-Veranstaltungsservice durchgeführte Überprüfung anerkannt, auch wenn diese umständehalber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste von 1A-Veranstaltungsservice fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit Rechnungen für vorangegangene Aufträge im Zahlungsverzug, darf 1A-Veranstaltungsservice zunächst diese offenen Beträge von der Kaution einbehalten, und nur eine eventuell noch verbleibende Differenz auszahlen.
Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird 1A-Veranstaltungsservice die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus wird 1A-Veranstaltungsservice nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes) oder Gerätedefekte durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, äußere Gewalt oder Transportschäden hervorgerufen wurden. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten. Kann der Wiederbeschaffungswert nicht ermittelt werden, gilt im Zweifel der Neupreis als Wiederbeschaffungswert. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch das Verhalten Dritter verursacht worden sind. Bei Diebstahl, Verlust oder Totalschaden hat der Kunde gleichwohl den vollen Mietpreis zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Kunde „1A-Veranstaltungsservice“ die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes zu ersetzen.
5. Storno oder vorzeitige Geräterückgabe durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Selbstabholung kann dies bis 24h vor Zeitpunkt der Abholung der Mietgegenstände kostenfrei geschehen. Bei Zusendung oder Lieferung von Mietgegenständen durch 1A-Veranstaltungsservice kann ein Storno bis 24h vor Versandtag bzw. Liefertag erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet bei nicht einhalten der 24h Stornofristen 50% des Gesamtbetrages zu zahlen. Bei Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.
6. Pflichten des Mieter
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern. Er haftet für aufkommende Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt 3. Preise und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung behalten wir uns vor, die Reinigung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Eine Weitervermietung der Mietsache ist nur auf ausdrückliche schriftliche Genehmigung von 1A-Veranstaltungsservice zulässig.
7. Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind 1A-Veranstaltungsservice unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Schriftlich mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung von Precs (per Telefon, oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt oder Wandlung ausgeschlossen.
8. Haftungsausschlüsse
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt 1A-Veranstaltungsservice keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung der Firma 1A-Veranstaltungsservice aus positiver Vertragsverletzung (pVV) oder Verschulden bei Vertragsschluß oder Verletzung vorvertraglicher Pflichten (cic) ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Precs beschränkt. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:
1. Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B.
wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden,
wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder
wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung
2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.
3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei er unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters.
9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen haben bar oder per Vorausüberweisung zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir ab dem Tag, an dem der Zahlungsverzug entstanden ist, automatisch Verzugszinsen in Höhe von 5% für Verbraucher (§288 Abs. 1 BGB) und 9% für Unternhemen ( §288 Abs. 2 BGB) über dem Basiszinssatz der deutsche Bundesbank.
10. Sonstiges
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass 1A-Veranstaltungsservice seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz von 1A-Veranstaltungsservice in Herzberg/Elster. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Herzberg/Elster, den 14.12.2022